


Nutzen Sie unsere Ratenabsicherung als ideale Ergänzung zu Ihrem Finanzierungsvertrag.
| Bei Arbeitslosigkeit** |
|---|
| Bei unerwarteter und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird - nach einmaliger Wartezeit von 90 Tagen und einer Karenzzeit von weiteren 45 Tagen mit Beginn der Arbeitslosigkeit - die monatliche Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag für die komplette Dauer der Arbeitslosigkeit übernommen. Eine eventuell vereinbarte Schlussrate ist nicht eingeschlossen. |
| Bei Arbeitsunfähigkeit*** |
| Ohne Wartezeit und nach einer Karenzzeit von 45 Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit werden die laufenden Kreditraten übernommen (ohne eine eventuell vereinbarte Schlussrate). |
| Im Todesfall*** |
| Alle noch ausstehenden Raten der Finanzierung werden übernommen - auch eine gegebenenfalls vereinbarte Schlussrate. |
| Arbeitslosigkeit | Arbeitsunfähigkeit | Tod | |
|---|---|---|---|
| Ratenabsicherung plus (für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | x | x | x |
| Ratenabsicherung classic (für Kunden von 18 bis 59 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 67. Lebensjahr) | x | x | |
| Ratenabsicherung ü60 (für Kunden von 60 bis 69 Jahren mit einer Leistung bis max. zum 75. Lebensjahr) | x |
| Die Vertragslaufzeit entspricht der Dauer der Finanzierung (18-84 Monate) |
| Versicherungshöchstsumme pro Darlehensvertrag 100.000 Euro |
| Bei mehreren Verträgen beträgt die Versicherungshöchstsumme maximal 300.000 Euro |
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*Vorerkrankungen der letzten 12 Monate sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.