


Die Mercedes-Benz Bank bietet ihren Kunden ab sofort ein Baukastensystem für Versicherungen. Neben der Mercedes-Benz Autoversicherung und der smart Autoversicherung kann der Kunde seinen individuellen Versicherungsschutz um die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder den Kaufpreisschutz ergänzen. Beide Versicherungsmodule können zusätzlich oder auch separat abgeschlossen werden.
Die neue Mercedes-Benz Autoversicherung umfasst die Kfz-Haftpflicht mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro bei Sach- und Vermögenswerten und maximal 15 Millionen Euro je Personenschaden. Neben der Reparaturgarantie mit Originalteilen in einer Mercedes-Benz Vertragswerkstatt gehört zu den Leistungen auch eine erweiterte Wildschadendeckung für alle Tiere. Im Fahrzeug fest verbaute Audio- und kommunikationsgeräte sind während der ersten sechs Monate nach Erstzulassung ohne Abzug versichert. Neu ist auch, dass sich der Kunde für einen geringen Aufpreis gegen Personenschäden absichern kann, die der berechtigte Fahrer selbst verschuldet erleidet.
Die smart Autoversicherung bietet wie die Mercedes-Benz Autoversicherung umfassenden Versicherungsschutz zu attraktiven Prämien und darüber hinaus ein interessantes Angebot für Fahranfänger. Hat ein Familienmitglied bereits eine smart oder Mercedes-Benz Autoversicherung, steigen Fahranfänger der Familie anstatt mit den üblichen 240 Prozent Beitrag mit nur 85 Prozent für Kasko und Haftpflicht in den Versicherungsvertrag ein.
Die neue Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt mit einer Summe von bis zu 1,5 Millionen Euro pro Schadenfall Verkehrs-Rechtsstreitigkeiten ab. Auch Streitigkeiten, die den Versicherten beispielsweise als Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs, als Radfahrer oder als Skifahrer auf der Piste betreffen, sind damit abgedeckt. Den Versicherungsschutz gibt es für 59 Euro im Jahr und optional für die ganze Familie für 92 Euro.
Die Kaufpreisschutzversicherung erstattet nicht nur den Zeitwert, sondern den ursprünglichen Kaufpreis, wenn das Fahrzeug gestohlen oder zerstört wird oder einen Totalschaden erleidet. Der Kaufpreisschutz gilt für Fahrzeuge, die maximal sechs Jahres als sind.